Zucker & Karies: Zahngesunde Ernährung für Kinder

Zucker & Karies: Zahngesunde Ernährung für Kinder

Eine zuckerarme Ernährung ist die beste Prävention gegen Karies bei Kindern. Dennoch kann es für Eltern herausfordernd sein, sich bei Produktvielfalt und Inhaltsstoffen zurecht zu finden. Wir erklären, worauf es bei der zuckerarmen Ernährung bei Kindern ankommt, um die Zähne optimal zu schützen und wie ungesunde Lebensmittel erkannt werden können.

Übersicht

Wieso Zahngesundheit bei Kindern von Beginn an wichtig ist

Oft wird angenommen, dass die Zahnpflege erst dann relevant wird, wenn die ersten Zähnchen sichtbar sind. Doch schon das Zahnfleisch und die Mundhöhle sollten frühzeitig gepflegt werden, um eine gesunde Grundlage zu schaffen. Besonders in den ersten Lebensjahren bilden sich wichtige Gewohnheiten. Mit einer guten Zahnpflegeroutine kannst du deinem Kind bereits früh eine positive Einstellung zur Mundhygiene mitgeben. Die regelmäßige Pflege kann Karies und andere Zahnerkrankungen effektiv vorbeugen und sorgt für ein gesundes Wachstum des Kiefers und der Zähne.

Karies frühzeitig vorbeugen

Die Milchzähne deines Babys bilden die Grundlage für die bleibenden Zähne. Und das heißt, dass die Pflege der Milchzähne besonders wichtig ist. Denn auch wenn Milchzähne nur vorübergehend sind, können Karies und Zahnschäden die bleibenden Zähne gefährden und das Zahnfleisch schädigen. Um Karies vorzubeugen, solltest du auf folgende Punkte achten:

  • Reinige die Zähne deines Babys möglichst zweimal am Tag oder nach zuckerhaltigen Mahlzeiten.
  • Versuche zucker- und säurehaltige Lebensmittel zu vermeiden und biete deinem Kind viel Wasser an, damit Essensreste aus dem Mund gespült werden.
  • Achte außerdem auf die ausreichende Fluorid-Zufuhr. Fluroird stärkt den Zahnschmelz und trägt zur Kariesprävention bei. Sprich für die beste Versorgung mit Fluorid auch mit deinem Kinderarzt oder deiner Kinderärztin.

Versteckte Zucker in Lebensmitteln

Dass viele Lebensmittel Zucker enthalten, ist den meisten Menschen bekannt. Nur leider kann es beim Blick auf die Zutatenliste schwierig werden, zuckerhaltige Zutaten zu erkennen.

Ein hilfreiches Indiz für den Zuckergehalt eines Lebensmittels ist die Position des Zuckers in der Zutatenliste. Je weiter vorne er vorkommt, desto mehr Zucker ist im Vergleich zu den anderen Zutaten enthalten. Die Krux aber ist: zuckerhaltige Zutaten gibt es mit vielfältigen Bezeichnungen – von Glucose, Fruchtzucker und Honig bis hin zu Sirup und Kokosblütenzucker. Es können also verschiedene Zucker in der Zutatenliste auftauchen. Das bewirkt, dass der „normale“ Zucker sowie die Zuckeralternativen in der Gewichtung der Zutatenliste weiter nach hinten fallen. Den Konsument*innen wird so suggeriert, es sei weniger Zucker im Produkt enthalten.

Bezeichnungen für Zucker

  • Glukosesirup 
  • Süßmolkenpulver
  • Milchzucker
  • Fruchtsaft
  • Honig 
  • Maltose (Malzzucker) 
  • Maltodextrin
  • Fruktose (Fruchtzucker) 
  • Traubenzucker
  • Dextrose (Traubenzucker) 
  • Saccharose (Haushaltszucker) 
  • Invertzucker(sirup)
  • Zuckerrohrsaft

Bezeichnungen für Zucker

  • Glukosesirup 
  • Süßmolkenpulver
  • Milchzucker
  • Fruchtsaft
  • Honig 
  • Maltose (Malzzucker) 
  • Maltodextrin
  • Fruktose (Fruchtzucker) 
  • Traubenzucker
  • Dextrose (Traubenzucker) 
  • Saccharose (Haushaltszucker) 
  • Invertzucker(sirup)
  • Zuckerrohrsaft

Der Health-Halo-Effekt: Produkte mit Heiligenschein

„Zuckerfrei“, „ungesüßt“ oder „nur mit natürlicher Süße“: Es gibt Aussagen auf Lebensmitteln, die uns unwillkürlich glauben lassen, ein Produkt sei gesünder als andere. Solche Claims steigern die positive Wahrnehmung eines Lebensmittels in Bezug auf seine Gesundheit, obwohl der Claim allein keine Aussage über die Gesundheit eines Produktes sicherstellt. Dieser psychologische Effekt wird Health-Halo-Effekt genannt (von engl. Heiligenschein – halo), da ein Produkt nur den Anschein erweckt gesünder zu sein.

Health-Halo-Effekt

Gesundheits-Heiligenschein

Ein Produkt wird durch Werbeaussagen (z.B. „Süße-Claims“) gesünder
wahrgenommen als es eigentlich ist.

"Süße-Claims" und wie du sie erkennst

Laut einer Studie sind sogenannte „Süße-Claims“ wie „Süße nur aus Früchten“ oder „mit Honig gesüßt“ am überzeugendsten für Verbraucher*innen. Diese Claims führen zu einer positiveren Einschätzung und der Erwartung eines gesünderen Produkts und geringeren Gesamtzuckergehalts, auch wenn dieser gar nicht gegeben ist. Zudem werden viele Zuckeralternativen (z. B. Fruchtzucker, Glukose-Fruktosesirup) im Gegensatz zu Haushaltszucker als gesünder angesehen, obwohl sie meist ähnlich problematisch sind. Einen ähnlichen Effekt haben Aussagen wie „enthält von Natur aus Zucker“ oder „nur fruchteigener Zucker“, die oft als gesünder interpretiert werden, obwohl Fruchtzucker enthalten ist.

"Natürliche Süße"

„Süße nur aus Früchten“

„Nur fruchteigener Zucker“

„Enthält von Natur aus Zucker“

= Fruchtzucker

Fruchtzucker, also Fruktose, beeinflusst den Körper auf die gleiche Weise wie Haushaltszucker, ist also nicht gesünder.

"Natürliche Süße"

„Süße nur aus Früchten“

„Nur fruchteigener Zucker“

„Enthält von Natur aus Zucker“

= Fruchtzucker

Fruchtzucker, also Fruktose, beeinflusst den Körper auf die gleiche Weise wie Haushaltszucker, ist also nicht gesünder.

"Ohne Zucker"

„Ohne Zuckerzusatz“

„Ohne Kristallzucker“

= Ohne Einfach- oder Zweifachzucker

„Ohne Zucker“ bedeutet, dass keine Mono- und Disaccharide zugefügt sind – es können aber andere Zucker enthalten sein.
Produkte „ohne Zucker“ können bspw. fruchteigenen Zucker oder Malzsirup enthalten.

"Ohne Zucker"

„Ohne Zuckerzusatz“

„Ohne Kristallzucker“

= Ohne Einfach- oder Zweifachzucker

„Ohne Zucker“ bedeutet, dass keine Mono- und Disaccharide zugefügt sind – es können aber andere Zucker enthalten sein.
Produkte „ohne Zucker“ können bspw. fruchteigenen Zucker oder Malzsirup enthalten.

Was bedeuten "Ohne Zuckerzusatz" & Co.?

In der „Health-Claims-Verordnung“ (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) der EU wurden einige gesundheits- und nährwertbezogene Aussagen reglementiert. Somit dürfen nährwertbezogene Aussagen in Bezug auf Zucker nur unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden:

Zuckerarm

Das Produkt darf bei festen Lebensmitteln nicht mehr als 5 g Zucker pro 100 g, bei flüssigen Lebensmitteln 2,5 g Zucker pro 100 ml enthalten.

Zuckerfrei

Das Produkt darf nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g bzw. 100 ml enthalten.

Ohne Zuckerzusatz

Das Produkt darf keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide (Einfach- oder Mehrfachzucker) noch andere wegen seiner süßenden Wirkung verwendeten Lebensmittel enthalten. Enthält das Lebensmittel von Natur aus Zucker, sollte darauf hingewiesen werden (keine Pflichtangabe).

Zuckerreduziert

Der Zuckeranteil muss mindestens 30 % gegenüber einem vergleichbaren Produkt reduziert sein.

Laut Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 „Health-Claims-Verordnung“

Zuckerarm

Das Produkt darf bei festen Lebensmitteln nicht mehr als 5 g Zucker pro 100 g, bei flüssigen Lebensmitteln 2,5 g Zucker pro 100 ml enthalten.

Zuckerfrei

Das Produkt darf nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g bzw. 100 ml enthalten.

Ohne Zuckerzusatz

Das Produkt darf keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide (Einfach- oder Mehrfachzucker) noch andere wegen seiner süßenden Wirkung verwendeten Lebensmittel enthalten. Enthält das Lebensmittel von Natur aus Zucker, sollte darauf hingewiesen werden (keine Pflichtangabe).

Zuckerreduziert

Der Zuckeranteil muss mindestens 30 % gegenüber einem vergleichbaren Produkt reduziert sein.

Laut Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 „Health-Claims-Verordnung“

Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 „Health-Claims-Verordnung“ – https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/naehrwertinformationen-health-claims.html

Zühlsdorf et al (2021): „Süße“ Marketingclaims: Wie verstehen Verbraucher Werbehinweise zu Zuckerreduktion, Süßungsmitteln und anderen süßenden Zutaten auf Lebensmitteln? – https://www.lebensmittelklarheit.de/sites/default/files/verbraucherstudie_suesse-claims_ergebnisbericht_20210401.pdf